Kosten
- Das Honorar von Verkehrswertgutachten als Privatgutachten ist grundsätzlich auf der Basis des Zeitaufwandes und des Marktwertes der Immobilie frei vereinbar.
- Nach Klärung der Bewertungsaufgabe und des Zwecks des Gutachtens kann ein Stunden- oder Pauschalhonorar vereinbart werden. Durch Ihren Anruf (030- 881 90 63) können die Aufgabe und das Honorar schnell geklärt werden.
- Eine ungefähre Hilfestellung für die zu verhandelnde Höhe des Honorars bietet die ehemalige Honorartafel zu § 34 Absatz 1 der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) mit Stand vom 1. Januar 2002.
- Eine enge Mitwirkung des Auftraggebers (Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen, Ermöglichung einer kurzfristigen Ortsbesichtigung u.a.) vermindert den Zeitaufwand des Sachverständigen und wirkt natürlich kostendämpfend.
- Wertermittlungen nach Maßgaben der Bank oder Versicherung (z.B. Formulargutachten) werden nach Vereinbarung bzw. vorhandenen Vergütungsregeln für externe Sachverständige honoriert.
- gerichtliche Gutachten werden nach JVEG und dem darin gesetzlich festgesetzten Stundensatz honoriert.
Professionell, flexibel und schnell - immer Ihre Kosten im Auge behaltend