

- Das Honorar von Verkehrswertgutachten als Privatgutachten ist grundsätzlich auf der Basis des Zeitaufwandes und des Marktwertes der Immobilie frei vereinbar.
- Nach Klärung der Bewertungsaufgabe und des Zwecks des Gutachtens kann ein Stunden- oder Pauschalhonorar vereinbart werden. Durch Ihren Anruf (030- 881 90 63) können die Aufgabe und das Honorar schnell geklärt werden.
Eine Hilfestellung für die zu verhandelnde Höhe des Honorars bietet die jeweils aktuelle Honorrichtlinie des Bundesverbandes öffenhtlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständige e.V. .
- Eine enge Mitwirkung des Auftraggebers (Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen, Ermöglichung einer kurzfristigen Ortsbesichtigung u.a.) vermindert den Zeitaufwand des Sachverständigen und wirkt natürlich kostendämpfend.
- Wertermittlungen nach Maßgaben der Bank oder Versicherung (z.B. Formulargutachten) werden nach Vereinbarung bzw. vorhandenen Vergütungsregeln für externe Sachverständige honoriert.
- gerichtliche Gutachten werden nach JVEG und dem darin gesetzlich festgesetzten Stundensatz honoriert.
Professionell, flexibel und schnell – immer Ihre Kosten im Auge behaltend
Sachverständigenbüro Berlin:
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