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  • Das Honorar von Verkehrswertgutachten als Privatgutachten ist grundsätzlich auf der Basis des Zeitaufwandes und des Marktwertes der Immobilie frei vereinbar.

  • Nach Klärung der Bewertungsaufgabe und des Zwecks des Gutachtens kann ein Stunden- oder Pauschalhonorar vereinbart werden. Durch Ihren Anruf (030- 881 90 63) können die Aufgabe und das Honorar schnell geklärt werden.

  • Eine Hilfestellung für die zu verhandelnde Höhe des Honorars bietet die jeweils aktuelle Honorrichtlinie des Bundesverbandes öffenhtlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständige e.V. .

  • Eine enge Mitwirkung des Auftraggebers (Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen, Ermöglichung einer kurzfristigen Ortsbesichtigung u.a.) vermindert den Zeitaufwand des Sachverständigen und wirkt natürlich kostendämpfend.

  • Wertermittlungen nach Maßgaben der Bank oder Versicherung (z.B. Formulargutachten) werden nach Vereinbarung bzw. vorhandenen Vergütungsregeln für externe Sachverständige honoriert.

  • gerichtliche Gutachten werden nach JVEG und dem darin gesetzlich festgesetzten Stundensatz honoriert.

Professionell, flexibel und schnell – immer Ihre Kosten im Auge behaltend

Sachverständigenbüro Berlin:
Zehntwerderweg 191a
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Telefon: +49 (0)30- 881 90 63
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